Nachfolgend sind die allgemeinen Mietbedingungen zwischen CONCESIONARIOS DEL SUR SA, vertreten durch die Marke Concecamper und im Folgenden als Vermietungsgesellschaft bezeichnet, und dem Mieter, identifiziert durch einen gültigen Führerschein, im Folgenden als Mieter bezeichnet, aufgeführt. Diese Bedingungen unterliegen allen in diesen Bedingungen beschriebenen allgemeinen und besonderen Bestimmungen, sofern keine schriftliche Ausnahme oder Änderung vereinbart wurde.
1. Bedingungen für die Fahrzeugabholung
Der Mieter bestätigt den Erhalt des Fahrzeugs und aller gemieteten Extras, einschließlich aller erforderlichen Dokumente, in sauberem Zustand und mit allen funktionsfähigen Funktionen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sauber, mit dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Abholung und mit allen einwandfrei funktionierenden Fahrzeugfunktionen sowie sämtlichem zusätzlich gemieteten und im Mietpreis enthaltenen Zubehör zum im Mietvertrag festgelegten Datum, zur festgelegten Uhrzeit und am festgelegten Ort zurückzugeben.
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, wird dem Mieter eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste des Vermieters berechnet. Jeglicher Verlust oder Schaden am Fahrzeug, an gemieteten Extras, Ausrüstung oder Ersatzteilen wird dem Mieter gemäß Kostenvoranschlag oder Preisliste des Vermieters in voller Höhe in Rechnung gestellt.
2. Abholhinweise
Der Mieter muss am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit erscheinen, um das Fahrzeug abzuholen.
Die vereinbarte Kaution wird zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in der Landeswährung (Euro) auf der VISA/MasterCard Kredit- oder Debitkarte hinterlegt, um die ordnungsgemäße Nutzung und korrekte Rückgabe des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Der Mieter muss den im Vertrag angegebenen Gesamtbetrag für die Fahrzeugmiete zum vereinbarten Termin entrichten. Die Zahlung muss vor Fahrtantritt in bar, per Kreditkarte, per bestätigtem Bankscheck oder – je nach gewählter Zahlungsmethode – über die Online-Plattform via PayPal oder Redsys erfolgen. Wichtiger Hinweis: Laut spanischer Steuerbehörde sind Barzahlungen für Transaktionen ab 1.000 € (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung) nicht zulässig.
Der Mieter muss zur Abholung des Fahrzeugs folgende Dokumente mitbringen. Alle unten aufgeführten Dokumente wurden bei der Abholung des Fahrzeugs und der Unterzeichnung dieses Mietvertrags vorgelegt.
Die für die Reservierungskaution verwendete Kreditkarte, falls zutreffend (muss auf den Namen des Fahrers lauten)
Ein gültiger Ausweis für jeden Fahrer des Fahrzeugs
Ein gültiger europäischer Führerschein für jeden Fahrer des Fahrzeugs (wenn der Führerschein in einer Fremdsprache ausgestellt ist, müssen Sie eine offizielle Übersetzung vorlegen). Es liegt in der Verantwortung des Mieters, einen gültigen europäischen Führerschein zu besitzen.
Sollten Sie diese Dokumente am Tag der Fahrzeugübergabe nicht vorlegen können oder falsche oder fehlerhafte Angaben machen, kann das Fahrzeug nicht angemietet werden. Das Fahrzeug wird als Nichtanreise behandelt und die Reservierung wird nicht erstattet. Sie müssen den im Mietvertrag angegebenen Restbetrag bezahlen.
Der Mieter versichert und garantiert, dass die der Vermietungsgesellschaft übermittelten Dokumente (und alle darin enthaltenen Informationen) wahr, vollständig und gültig sind, insbesondere hinsichtlich der Adresse und des Wohnsitzlandes des Mieters.
Der Mieter muss volljährig sein und einen gültigen Führerschein Typ B besitzen, um ein Fahrzeug des Vermieters zu mieten.
Das Fahrzeug wird mit dem Tankfüllstand versehen und es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug mit dem gleichen Tankfüllstand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Andernfalls können Strafen verhängt werden.
Der Mieter überprüft bei der Abreise mit dem Vermieter den Zustand des Fahrzeugs am Abholtag und erhält eine Einweisung in die Bedienung des Camper-Umbaus.
Das Fahrzeug muss innen und außen sauber zurückgegeben werden. Es muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr anfallen.
An Feiertagen sowie Samstagen und Sonntagen ist eine Lieferung nicht möglich, da die Einrichtungen geschlossen sind.
3. Nutzung des Fahrzeugs
Während der Mietdauer verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen, und zwar in der Weise, dass:
1) Das Fahrzeug darf nicht von einer Person gefahren werden, die nicht im Mietvertrag als Fahrer aufgeführt ist.
2) Das Fahrzeug wird nicht rücksichtslos und gefährlich gefahren.
3) Das Fahrzeug darf nicht von Personen geführt werden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
4) Das Fahrzeug darf nicht mit dem Schlüssel im Inneren zurückgelassen werden, wenn es unbesetzt ist.
5) Das Fahrzeug wird durch Eintauchen in Wasser, Kontakt mit Salzwasser, Durchfahren von Überschwemmungsgebieten, Fahren am Strand oder auf unbefestigten Straßen nicht beschädigt.
5) Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Wettbewerbe oder sonstige illegale Aktivitäten verwendet werden.
6) Das Fahrzeug wird nicht zum Abschleppen von Fahrzeugen verwendet.
7) Das Fahrzeug darf nicht zur entgeltlichen Beförderung von Passagieren oder Gütern eingesetzt werden.
8) Das Fahrzeug darf nicht zur Beförderung einer Anzahl von Fahrgästen benutzt werden, die die gesetzlich zulässige Höchstkapazität überschreitet.
9) Das Fahrzeug darf nicht zum Transport von Gefahrgut, leicht entzündlichen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen ätzenden oder brennbaren Stoffen verwendet werden, mit Ausnahme des vom Vermieter gelieferten Gases.
10) Das Fahrzeug darf nicht zum Transport von Gütern verwendet werden, die nicht üblicherweise bei einer Freizeitvermietung üblich sind.
11) Das Fahrzeug darf nicht zur Anbringung von Zubehör, Werbung oder kommerziellen Hinweisen verwendet werden.
12) Das Fahrzeug darf nicht im Gelände, auf gesperrten Straßen oder auf Straßen gefahren werden, die gemäß den örtlichen Gesetzen und Vorschriften für das Mietfahrzeug ungeeignet sind.
Der Vermieter haftet nicht für Folgen, Schäden, Verluste und/oder sonstige Kosten, die sich aus der Nichtbeachtung der oben genannten Punkte durch den Mieter ergeben.
Der Mieter erkennt an, dass die Autovermietung jederzeit Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt und dass sie weder zustimmen, versuchen, anbieten noch beabsichtigen wird, das Fahrzeug an Dritte zu verkaufen, unterzuvermieten, zu verleihen oder zu verpfänden.
Der Mieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen oder Ergänzungen am Fahrzeug vornehmen.
Der Mieter wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu warten, einschließlich der täglichen Überprüfung von Öl, Wasser und Batterien, und sich an die Vermietungsfirma wenden, wenn die Warnleuchten des Fahrzeugs eine mögliche Fehlfunktion anzeigen.
Der Leasingnehmer erhält bei der Lieferung des Lieferwagens eine Bedienungsanleitung für alle Komponenten des Lieferwagens, einschließlich Batterie, Wasserpumpe und Bedienfelder.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, während seiner Reise Wettervorhersagen und Straßenbedingungen sowie diesbezügliche öffentliche Warnungen zu verfolgen und sich darüber zu informieren.
Dieser Mietvertrag wird unverzüglich gekündigt und die Reservierung ohne rechtliche Schritte storniert, wenn das Fahrzeug in einer Weise genutzt wird, die einen Verstoß gegen diesen Mietvertrag oder die Begehung einer Straftat darstellt. Darüber hinaus behält sich die Vermietungsgesellschaft das Recht vor, das Fahrzeug bei Vorliegen eines triftigen Grundes jederzeit ohne vorherige Ankündigung zurückzufordern. Der Mieter trägt in diesem Fall alle damit verbundenen Kosten.
4. Versicherungsschutz
- Das Mietfahrzeug ist gegen Schäden an Fahrzeugen und Eigentum Dritter versichert. Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Vertrag festgelegte Dauer. Die Autovermietung haftet nicht für Schäden außerhalb des Mietzeitraums; der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle außerhalb dieses Zeitraums verursachten Schäden.
- Der Mieter hat die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung der Versicherung durch Zahlung einer zum Zeitpunkt der Buchung festgelegten zusätzlichen Gebühr zu reduzieren.
- Die Versicherung gilt in europäischen Ländern, mit Ausnahme der Städte Ceuta und Melilla. Die Fahrzeuge dürfen nur in europäischen Ländern gefahren werden. Die Nutzung in anderen Ländern außerhalb Europas oder in den genannten Städten stellt einen Verstoß gegen diesen Mietvertrag dar. Daher haftet die Vermietungsgesellschaft nicht für Schäden, Pannen oder sonstige Folgen, die außerhalb des Geltungsbereichs der Versicherung entstehen. Der Mieter trägt die Kosten für die Reparatur und/oder den Transport des Fahrzeugs sowie alle weiteren Verwaltungskosten, Gebühren und Bußgelder, die der Vermietungsgesellschaft aufgrund einer solchen unbefugten Nutzung entstehen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer des Fahrzeugs entstehen, wobei die in der nachfolgenden Klausel Nr. 6 „Verantwortlichkeiten“ genannten Ausschlüsse zu berücksichtigen sind.
- Alle Versicherungs- und Selbstbeteiligungsoptionen decken nur den ersten Unfall ab, der den Versicherungsschutz für die jeweilige Anmietung auslöst. Sollte es während der Mietzeit zu mehreren Unfällen kommen, die den Versicherungsschutz auslösen, trägt der Mieter die Reparaturkosten für jeden weiteren Schaden. Um die Kosten für mögliche Schäden abzudecken, behält die Autovermietung die volle Höhe der Kaution auf der mit dem Mieter verknüpften Kredit-/Debitkarte ein.
- Wenn der Mieter gegen eine der in den Klauseln dieses Vertrags beschriebenen Bedingungen verstößt, wird jede gewählte Versicherungsoption ungültig und der Mieter ist allein für die Gesamtkosten aller Schäden verantwortlich.
- Die Versicherung umfasst, wie bereits erwähnt, Pannenhilfe innerhalb des Geltungsbereichs der Police. Im Rahmen der Pannenhilfe deckt die Versicherung bei einem Unfall in Spanien die Kosten für den Transport der Fahrzeuginsassen. Bei einem Unfall im Ausland deckt sie hingegen nur die Kosten für den Transport des Fahrzeugs, nicht aber die Kosten für die Insassen.
- Schäden an Scheinwerfern, Seitenspiegeln und Dachfenstern sind nicht versichert.
- Die Kfz-Reifenversicherung deckt versehentliche Reifenschäden ab. Der Reifen und der Reifenwechselservice sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
- Für Schäden am Camper-Umbau, am Zubehör oder an Extras während der Mietzeit übernimmt keine Versicherung die Haftung.
5. Pannenhilfe und technische Probleme
Jegliche fahrzeugbezogene Probleme, einschließlich Geräteausfälle, müssen während der Mietdauer unverzüglich der Autovermietung gemeldet werden, da das Problem möglicherweise noch während der Mietdauer behoben werden kann. Wird ein solches Problem nicht gemeldet, bevor ein externer Pannendienst in Anspruch genommen wird, erlischt die Haftung der Autovermietung.
Der Mieter muss sich vor der Kontaktaufnahme mit einem externen Pannendienst an die Vermietungsfirma wenden, da die Vermietungsfirma dem Mieter bei technischen Problemen helfen kann und keine eigenen Mitarbeiter zur Reparatur oder zum Austausch des Fahrzeugs einsetzt.
Die Unterstützung des Vermieters deckt alle technischen oder mechanischen Ausfälle des Fahrzeugs ab, die auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind und das betreffende Teil während der Garantiezeit betriebsunfähig machen.
Die folgenden Vorkommnisse sind nicht durch die Unterstützung des Vermieters abgedeckt:
1) Dem Fahrzeug ist der Treibstoff ausgegangen.
2) Die Schlüssel wurden im Fahrzeug eingeschlossen, sind beschädigt (z. B. durch Feuchtigkeit) oder sind verloren gegangen.
3) Entladene Batterien, verursacht durch unsachgemäße Verwendung und/oder Missbrauch von Geräten, die zum Betrieb Batterien benötigen.
4) Das Fahrzeug ist abseits der Straße oder auf einer unbefestigten Straße stecken geblieben. 5) Eine Panne, die durch vorsätzliche Fahrlässigkeit verursacht wurde (z. B. durch Verlassen der Straße).
6) Hilfe beim Reifenwechsel. Abschlepp- oder Transportkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
7) Die Versicherung des Fahrzeugs bietet einen 24-Stunden-Notdienst an, allerdings kann es außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu Verzögerungen kommen.
Im Falle einer Panne ist der Mieter nicht berechtigt, Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, es sei denn, er erhält die Genehmigung des Vermieters und befolgt dessen genaue Anweisungen. Bei Pannen, die keine Stilllegung des Fahrzeugs erfordern und nicht vor Ort behoben werden können, muss der Mieter das Fahrzeug an einen vom Vermieter angegebenen Ort bringen.
Im Falle eines vom Mieter verschuldeten oder unverschuldeten Unfalls ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
Sollte das Fahrzeug aufgrund einer mechanischen Panne oder eines Unfalls liegen bleiben und eine Reparatur vor Ort nicht möglich sein, muss der Mieter Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs aufnehmen, deren Kontaktdaten sich im Fahrzeug befinden, damit diese einen Abschleppwagen zur Abholung des Fahrzeugs schicken kann.
6 Verantwortlichkeiten
Der Vermieter verpflichtet sich, eine gültige Versicherung abzuschließen, die seine Haftung für Personenschäden oder Sachschäden abdeckt, die das Fahrzeug Dritten zufügt. In keinem Fall sind Güter, Gepäck, persönliche Gegenstände oder sonstige Gegenstände des Mieters, die von diesem transportiert werden, versichert.
Das Vermietungsunternehmen ist nicht für Personenschäden aufgrund von Diebstahl während der Mietdauer verantwortlich und empfiehlt, Wertgegenstände nicht unbedeckt im Fahrzeug zu lassen, während der Mieter sich nicht im Fahrzeug aufhält.
Der Vermieter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände während der Mietdauer und auch nicht für Schäden am Fahrzeug im Innen- oder Außenbereich, die durch Vandalismus/Diebstahl, Unfallschäden oder wetterbedingte Ursachen entstehen.
Die Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen der Vermietungsgesellschaft gemäß diesem Mietvertrag gelten nur in dem Umfang, wie es nach geltendem Recht zulässig ist.
Der Selbstbehalt ist der Höchstbetrag, für den der Leasingnehmer im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs haftet, außer in bestimmten Fällen, in denen der Leasingnehmer bis zur Höhe der gesamten Reparaturkosten haftet.
Der Leasingnehmer haftet für alle Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe des Selbstbehalts zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer (pro Schadensfall), außer in den folgenden Fällen, in denen sich die Haftung des Leasingnehmers auf den vollen Reparaturbetrag erstreckt:
- Die Versicherung deckt keinerlei Elemente oder Zubehörteile des Camper-Umbaus ab.
- mangelnde Sauberkeit des Wohnmobils (Beispiele: übermäßiger Sand, Schlammflecken, Brandflecken)
- Dellen im oberen Bereich des Fahrzeugs.
- Einwirkungen auf die unteren Fahrzeugteile (z. B. Vorderachse, Hinterachse, Differential, Ölwanne, Getriebe, Tanks usw.)
- Überschläge und/oder Abkommen von der Straße.
- Schäden, die durch das Tanken mit ungeeignetem Kraftstoff verursacht wurden.
- Brand, Motorschaden oder andere Schäden, die durch das Laufenlassen des Fahrzeugs im Leerlauf entstehen
- Jegliche Schäden am Fahrzeug, die durch im Fahrzeug transportierte persönliche Gegenstände verursacht werden
- Schäden, die durch das Führen des Fahrzeugs ohne Führerschein oder aufgrund der Nichtidentifizierung als Fahrer in diesem Vertrag entstehen
- Jegliche Schäden am Fahrzeug, wenn eine Klausel dieses Mietvertrags verletzt wird
- Schäden, die durch Trunkenheit oder Einfluss von Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mitteln entstehen, oder wenn nach dem Unfall beim Fahrer des Fahrzeugs durchgeführte Alkoholtests einen höheren Blut- oder Atemalkoholspiegel als gesetzlich zulässig ergeben.
- Verlust/Beschädigung/Diebstahl persönlicher Gegenstände
- Wenn der Mieter unvorsichtiges oder fahrlässiges Verhalten jeglicher Art zeigt oder die örtlichen Verkehrsregeln oder Anweisungen des Vermieters nicht befolgt, was zu Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter führt
- die Kosten für die Bergung oder Entfernung des Fahrzeugs aus einem gesperrten, überfluteten, festgefahrenen, eingeschlossenen oder verlassenen Gebiet, sofern dies nicht durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle des Mieters liegen
- Die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, die beschädigt, gestohlen, gestohlen oder im Fahrzeug eingeschlossen wurden
- alle Kosten, die durch falsches Betanken des Frischwassertanks entstehen.
- Diebstahl von Fahrzeugkomponenten (z. B. Katalysatoren, Display, Kühlgeräte usw.) oder Zubehör für den Camper-Umbau (z. B. Batterie, Warmwasserbereiter, Gasflasche usw.)
- Verstopfungen in Abflüssen durch unsachgemäße Nutzung (z. B. durch zu viel Sand, Schlamm oder Ähnliches)
- Schäden an Türen, Fenstern und Dachfenstern, die durch Windböen geöffnet wurden, sowie an Moskitonetzen und Verdunkelungsrollos.
- Alle Schäden unterhalb der seitlichen Türlinien oder oberhalb der Windschutzscheibenlinie, sofern es sich nicht um eine Kollision mit Dritten handelt
- Nicht versichert sind Schäden, die das Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls erleiden kann, der durch Zusammenstoß mit Großwild gemäß dem Gesetz über den Verkehr, den Kraftfahrzeugverkehr und die Straßensicherheit verursacht wurde.
- Windschaden durch eine wehende Tür
7. Unfälle und Schäden am Fahrzeug
Im Falle eines Unfalls mit einem Dritten,
- Der Mieter muss einen Unfallbericht mit den Daten des Versicherungsnehmers und einer Beschreibung aller Schäden am Fahrzeug ausfüllen. Hierfür ist das im Handschuhfach befindliche Versicherungsformular zu verwenden. Dieser Bericht muss innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden. Der Mieter muss außerdem gegebenenfalls die Polizei über jeden Unfall, Diebstahl, Raub oder sonstigen Vorfall informieren.
- Der Leasingnehmer muss Fotos anfertigen und die Namen und Adressen aller am Unfall beteiligten Personen sowie aller Zeugen, die den Unfallhergang dokumentieren können, erfassen.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, den von allen Beteiligten unterzeichneten Unfallbericht und die von den Polizeibehörden erstellten Dokumente sowie die Fahrzeugschlüssel (im Falle eines Fahrzeugdiebstahls) einzusammeln und diese innerhalb von maximal 48 Stunden unverzüglich an die Autovermietung zu senden.
Andernfalls erlischt jeglicher Versicherungsschutz und der gesamte Versicherungsschutz und der Leasingnehmer trägt alle eventuell entstehenden Kosten.
8. Rückgabebelehrung
Das Fahrzeug muss an dem in diesem Mietvertrag angegebenen Datum, zur angegebenen Uhrzeit und am angegebenen Ort zurückgegeben werden.
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Kraftstoffstand und im gleichen sauberen Zustand wie bei der Abholung zurückgegeben werden (frei von Müll, Schlamm, Sand oder anderen Rückständen). Der Grauwassertank muss geleert, die Toilette gereinigt und geleert, die Küchenutensilien sauber und der Kühlschrank leer und ausgeschaltet sein. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben wird eine zusätzliche Gebühr von 50 € zur Deckung der Reinigungskosten für die nicht gereinigten/leerten Bereiche erhoben.
Jeglicher Verlust oder Schaden am Fahrzeug, an gemieteten Extras, Ausrüstung oder Ersatzteilen wird dem Mieter gemäß dem von der Vermietungsgesellschaft festgelegten Wiederbeschaffungswert in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Wenn der Mieter die Rückgabezeit des Fahrzeugs ändern möchte, muss er dies dem Vermieter mindestens zwei Stunden vor der neuen Rückgabezeit mitteilen und der Vermieter muss zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilen. Bestätigt der Vermieter die Änderung der Rückgabezeit nicht per E-Mail, muss der Mieter die im Vertrag angegebene Rückgabezeit und das Datum einhalten.
Wenn der Mieter keine Genehmigung der Autovermietung für die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der zuvor im Mietvertrag vereinbarten Zeiten erhält, wird eine zusätzliche Gebühr von 50 € (Euro) fällig, die sofort von der Kaution abgezogen wird.
Bei einer durch höhere Gewalt (Unfall, Stau etc.) bedingten Verspätung der Fahrzeugrückgabe wird eine kostenlose Kulanzfrist von bis zu zwei Stunden gewährt, sofern die Rückgabe zwei Stunden im Voraus angekündigt wird. Überschreitet die Verspätung zwei Stunden oder beträgt sie weniger als zwei Stunden, ohne dass eine vorherige Benachrichtigung erfolgte, wird dem Mieter eine Verspätungsgebühr von 50 € berechnet, die von der Kaution abgezogen wird.
Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand zurück, mit dem er es abgeholt hat, muss der Mieter die fehlenden Liter Kraftstoff sowie die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs bezahlen.
Die Rückgabe ist sonntags, an Feiertagen und samstags gegen einen Aufpreis von 20 € möglich. Dieser deckt die Kosten für das Öffnen und Schließen des Autohauses durch den Sicherheitsdienst ab, da diese Zeiten außerhalb der Geschäftszeiten der Autovermietung liegen. Die Mitarbeiter der Autovermietung überprüfen das Fahrzeug am nächsten Werktag.
Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse nicht am vereinbarten Tag geliefert werden kann.
9. Haustiere
Die Mitnahme eines Haustieres ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Autovermietung nicht gestattet und mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Die Transportgebühr für Haustiere fällt nur an, wenn das Tier weniger als 30 kg wiegt. Diese Gebühr deckt ausschließlich die Reinigung und Desinfektion des Fahrzeugs nach der Vermietung ab. Der Mieter haftet für alle Schäden, die das Haustier im Innen- und Außenbereich des Fahrzeugs verursacht. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass das Haustier sicher und gemäß den örtlichen Bestimmungen reist. Die Autovermietung übernimmt keine Haftung für Bußgelder oder Anwaltskosten, die aufgrund der Anwesenheit des Tieres im Fahrzeug entstehen.
10. Gaspolitik
Die Autovermietung wird Ihnen bei der Fahrzeugübergabe eine Gasflasche mit variablem Gasfüllstand mitgeben.
Zusätzliche Gasflaschen oder Ersatzteile können während der Mietzeit auf Kosten des Mieters erworben werden.
In verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Gasflaschen und Anschlüsse. Zum Nachfüllen kann ein Adapter erforderlich sein. Bitte beachten Sie, dass die mitgelieferten Gasflaschen nicht gegen ausländische ausgetauscht werden dürfen; andernfalls wird eine Gebühr erhoben.
11. AdBlue-Richtlinie
AdBlue ist eine Dieselabgasflüssigkeit, die in modernen Dieselfahrzeugen benötigt wird. Alle Modelle, die AdBlue benötigen, sind an einem AdBlue-Tank neben dem Kraftstofftank erkennbar. Wie beim Kraftstoffstand zeigt das Armaturenbrett an, wenn der AdBlue-Stand niedrig ist.
Das Fahrzeug wird mit einem höheren AdBlue-Füllstand als dem für den Umlauf erforderlichen Mindestfüllstand geliefert (ohne dass die AdBlue-Leuchten leuchten) und muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Tankgebühr erhoben.
Während der Mietdauer ist der Mieter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug stets über ausreichend Kraftstoff und AdBlue verfügt, um einen einwandfreien Betrieb ohne Motorschäden zu gewährleisten. Zusätzliches AdBlue kann während der Mietdauer an jeder Tankstelle auf eigene Kosten erworben werden. Die Autovermietung erstattet dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe keine AdBlue-Kosten.
12. Kilometerregelung
Für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer über die zulässige Höchstkilometerzahl hinaus werden dem Mieter 0,40 € berechnet. Die Kilometer werden innerhalb der Reservierung kumulativ gezählt.
Die im Preis inbegriffene Kilometerzahl ist saisonabhängig.
- Hochsaison: 320 km/Tag (1. Juni bis 15. September)
- Zwischensaison: 300 km/Tag (1. April bis 31. Mai – 15. September bis 31. Oktober)
- Sondertermine (Ostern und Weihnachten): 300km/Tag
- Nebensaison (1.11. bis 23.12. – 8.01. bis 31.03.): 200 km/Tag
13. Kaution und Zahlungen nach Mietende
Bei Fahrzeugübergabe muss der Mieter die vereinbarte Kaution in der Landeswährung (Euro) per VISA/MasterCard Kredit- oder Debitkarte hinterlegen, um die ordnungsgemäße Nutzung und korrekte Rückgabe des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Die Kaution kann ausschließlich per Kredit-/Debitkarte (Visa, AMEX oder MasterCard) bezahlt werden, und der Karteninhaber muss bei der Abholung anwesend sein. Es werden nur Debitkarten akzeptiert, die eine Kautionsreservierung ermöglichen. Wir akzeptieren keine anderen Kartenzahlungen für Kautionen. Bitte prüfen Sie bei Ihrer Bank, ob Ihre Debitkarte eine Kautionsreservierung zulässt.
Wird der Kautionsbetrag von der Bank oder dem Kredit-/Debitkarteninhaber nicht autorisiert, kann dieser Mietvertrag nicht abgeschlossen und das Fahrzeug nicht ausgeliefert werden. In diesem Fall gelten die Standard-Stornierungsbedingungen und dem Mieter wird der volle Betrag der Reservierung in Rechnung gestellt.
Die Kaution wird dem Mieter am Ende der Mietzeit mit der gleichen Zahlungsmethode zurückerstattet, sofern der Mitarbeiter des Vermieters bestätigt, dass sich das Fahrzeug im gleichen Zustand befindet wie bei der Rückgabe.
Fahrzeugschäden und Kosten für Schäden an Ausrüstung/Extras werden auf Grundlage eines vom Vermieter begründeten Kostenvoranschlags berechnet.
Im Falle eines Unfalls, für den der Mieter nicht verantwortlich gemacht wird, behält der Vermieter den vollen Betrag der Kaution ein, bis die Versicherung die Haftung erklärt.
Können die Kosten für die Schadensbehebung nicht sofort ermittelt werden, behält der Vermieter den vollen Kautionsbetrag ein.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Autovermietung berechtigt ist, die hinterlegte Kredit-/Debitkarte mit allen anfallenden Zusatzkosten zu belasten, wie z. B. Parkgebühren, Strafen, Verkehrsverstöße, Mautgebühren, Schäden am Fahrzeug (innen oder außen) und ausstehende Beträge, für die der Mieter allein verantwortlich ist. Die Autovermietung hat das Recht, etwaige Schäden am Fahrzeug bis zu 30 Tage nach Mietende zu überprüfen. Wird die Autovermietung aufgrund des Verhaltens des Mieters von einer privaten oder öffentlichen Behörde benachrichtigt oder kontaktiert, berechnet sie dem Mieter für jeden einzelnen Fall eine Bearbeitungsgebühr.
1) 25 € (Euro), wenn lediglich die Identifizierung des Mieters/Fahrers gesetzlich vorgeschrieben ist (für Mautstellen, mit denen ein entsprechendes Protokoll besteht, kann ausnahmsweise ein ermäßigter Satz von 15 € (Euro) gelten) oder
2) eine Verwaltungsgebühr von 50 € (Euro), wenn die Vermietungsgesellschaft im Namen des Mieters eine Zahlung rechtmäßig leisten oder einen Einspruch/eine Berufung einlegen muss, unbeschadet des Anspruchs des Mieters auf die vollständige Rückerstattung der von der Vermietungsgesellschaft aufgrund des Verhaltens des Mieters gezahlten Beträge an die Vermietungsgesellschaft.
Der Mieter stellt der Vermietungsgesellschaft eine alternative Kredit-/Debitkarte zur Verfügung, mit der diese die Verpflichtungen des Mieters gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermietungsgesellschaft erfüllen kann, falls die Kredit-/Debitkarte nicht ausreichend gedeckt ist, Transaktionen aus irgendeinem Grund abgelehnt werden oder die Kredit-/Debitkarte gekündigt oder gesperrt wird.
Auf alle unbezahlten Rechnungen werden Zinsen zum höchsten gesetzlichen Zinssatz zuzüglich einer Pauschalgebühr von 20 % des unbezahlten Betrags sowie jeglicher gesetzlich geschuldeter Schadensersatz/entgangener Gewinne erhoben. Im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Gerichtsbarkeit des Abholorts. Im Falle einer Beschwerde bezüglich dieses Mietvertrags muss sich der Mieter an die Vermietungsfirma wenden. Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an, die unter http://ec.europa.eu/odr erreichbar ist. Die Vermietungsfirma ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Können die Parteien keine gütliche Einigung erzielen, werden alle Streitigkeiten dem zuständigen Gericht des jeweiligen Gerichtsstands vorgelegt.
14. Stornierungs- und Änderungsbedingungen
Der Mieter kann seine Reservierung bis zu 15 Tage vor Mietbeginn stornieren oder ändern. Nach diesem Datum sind keine Änderungen oder Stornierungen mehr möglich. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs zum vereinbarten Termin verliert der Mieter den gesamten Reservierungsbetrag und den Anspruch auf die gesamte Leistung.
Bei einer Stornierung mehr als 15 Tage vor dem Abholtermin ist der Mieter berechtigt, den Gutschein im Wert der gezahlten Kaution ein Jahr lang zu nutzen.
Der Mieter kann nach Rücksprache mit dem Vermieter und vorbehaltlich der Verfügbarkeit am gewünschten Termin einmalig das Mietdatum ändern. Änderungen müssen einen Monat im Voraus mitgeteilt werden. Die Anzahlung wird nicht erstattet, sondern als Gutschein für den neuen Termin gutgeschrieben. Innerhalb eines Monats vor Anreise sind keine Änderungen mehr möglich.
Geschenkpakete und Preise aus Verlosungen sind nicht erstattungsfähig und können nicht umgetauscht werden.
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, um das Fahrzeug abzuholen, verliert er als Strafe 100 % des Reservierungsbetrags und den Anspruch auf die gesamte Leistung.
15. Kundenvereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen, Garantien oder mündlichen Absprachen. Sämtliche Gebühren werden gemäß dem Mietvertrag und den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet. Mit der Reservierung und der Zahlung der ersten Rate hat der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters freiwillig akzeptiert. Der Mieter versichert, dass alle im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Dieser Mietvertrag darf nur mit der schriftlichen Zustimmung beider Parteien an Dritte abgetreten werden. Schäden, die nicht in diesem Mietvertrag aufgeführt sind, werden bei Rückgabe des Mietobjekts in Rechnung gestellt.
16. Zusätzliche Bedingungen
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, das reservierte Fahrzeug am Tag der Übergabe gegen ein anderes Fahrzeug der gleichen Kategorie und/oder Sitzplatzanzahl oder gegen ein anderes Fahrzeug einer höheren Kategorie auszutauschen.
- Liefer- und Rückgabeorte und -zeiten:
Die Fahrzeugübergabe und -rückgabe erfolgen in unserem Betrieb, Concesur Mercedes-Benz A-92, Km 5,5, 41500 Sevilla. Die Übergabe- und Rückgabezeiten werden bei der Buchung festgelegt. Verfügbare Zeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr. Rückgaben sind sonntags, an Feiertagen und samstags von 9:00 bis 20:00 Uhr möglich und unterliegen einem Aufpreis von 20 €, da diese Zeiten außerhalb der Geschäftszeiten liegen. - Beginnt der Mieter die Miete aus eigenem Entschluss verspätet oder beendet er sie vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Der Mieter hat das Fahrzeug und dessen Ausstattung vor der Übernahme und der Zahlung geprüft und bestätigt, diese zu seiner vollen Zufriedenheit erhalten zu haben. Daher berechtigt eine Panne des Fahrzeugs oder eine Fehlfunktion der Ausrüstung während der Mietzeit nicht zu einer Entschädigung, Rückerstattung oder einem Preisnachlass.
- Jeder Unfall, jede Kollision oder Beschädigung des Fahrzeugs, unabhängig vom Schweregrad, muss vom Mieter innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Vorfall der Vermietungsgesellschaft gemeldet werden. Andernfalls unterliegt der Mieter der Entscheidung der Versicherung und haftet für alle der Vermietungsgesellschaft entstehenden Schäden. Kann das Fahrzeug aufgrund des Vorfalls nicht weiter genutzt werden, wird der Mietvertrag automatisch und ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kaution oder der Miete für die verbleibenden Miettage beendet.
- Im Falle eines Fahrzeugstillstands, der ausschließlich und ohne Verschulden des Mieters verursacht wurde, haftet der Mieter für alle aus diesem Stillstand entstehenden Schäden.
- Unberechtigte Lieferverzögerungen oder solche, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden mit einer Tagesstrafe in Höhe des Dreifachen des im Vertrag vereinbarten Betrags belegt.
Es ist verboten:
1) Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug für Aktivitäten zu benutzen, die gegen die guten Sitten, das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.
2) Es ist ausdrücklich verboten, mehr Personen zu befördern als gesetzlich zulässig, Rennen oder Wettbewerbe zu veranstalten, Güter oder Gegenstände zu transportieren, unabhängig davon, ob dies nach unserer Gesetzgebung zulässig ist, die Nutzung gewerblich zu übertragen oder die Firmenlogos zu verdecken oder zu entfernen. Der Mieter erhält darüber hinaus alle nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Unterlagen und ist verpflichtet, diese auf Verlangen von Beamten oder Strafverfolgungsbehörden vorzulegen.
3) Rauchen ist im Innenbereich strengstens verboten und wird mit einer Geldstrafe von 250 € geahndet. Sie haften für alle Schäden oder Verbrennungen, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können.
4) Mitbringen von Haustieren. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens.
17 Datenschutz
Bei CONCESIONARIOS DEL SUR, SA verarbeiten wir die von Ihnen bereitgestellten Informationen, um Ihnen die angeforderte Dienstleistung bzw. das angeforderte Produkt bereitzustellen, Ihnen Rechnungen zu stellen, Ihnen Werbung für unsere Produkte und Dienstleistungen zuzusenden und geltende gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind die Vertragserfüllung und Ihre Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die bereitgestellten Daten werden so lange gespeichert, wie die Geschäftsbeziehung besteht oder wie es zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten werden an Unternehmen der CONCESUR-GRUPPE weitergegeben, um unseren Vertrag zu erfüllen sowie deren Geschäftstätigkeit im Bereich Verkauf und Kundendienst von Fahrzeugen und anderen Dienstleistungen der Gruppe zu ermöglichen. Ihre Daten werden außerdem an Auftragsverarbeiter für die Buchhaltung, Steuer- oder Verwaltungsverwaltung des Unternehmens oder aufgrund geltender gesetzlicher Verpflichtungen weitergegeben. Sie können Ihre Rechte als betroffene Person bei der spanischen Datenschutzbehörde geltend machen und entsprechende Beschwerden einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Kontaktaufnahme mit:
Datenverantwortlicher: CONCESIONARIOS DEL SUR, SA – Steuernummer: A41032848 – Postanschrift: AUTOVIA A-92 KM 5,5, 41500, ALCALÁ DE GUADAÍRA (SEVILLA) – Telefon: 955634400 – E-Mail: derechos@grupoconcesur.es – Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: dpd@grupoconcesur.es
18. Anwendbare Gerichtsbarkeit
Der Auftraggeber/Mieter verzichtet auf jegliche ihm möglicherweise zustehende Gerichtsbarkeit und unterwirft sich ausdrücklich für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags, auf den sie Bezug nehmen, sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausführung und Erfüllung dieses Vertrags den Gerichten und Schiedsgerichten der Hauptstadt Sevilla.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter info@concecamper.com